1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Angebote und Lieferungen von Van Engelen & Evers B.V.
2.1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
2. Jeder Vertrag/Auftrag zwischen Verkäufer und Käufer ist für beide Parteien bindend, es sei denn, der Verkäufer teilt dem Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsschluss/Auftragserteilung schriftlich mit, dass er den Vertrag kündigt
3. Der Verkäufer hat das Recht, nach Vertragsschluss innerhalb angemessener Grenzen bestimmte Spezifikationen (wie geringfügige Anpassungen in Farben, Abmessungen, Mengen usw.) zu ändern.
3.1. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn:
a. im Falle der Abholung durch oder im Namen des Käufers: zum Zeitpunkt des Empfangs der Ware.
b. im Falle des Versands durch oder im Namen des Verkäufers: zum Zeitpunkt des ersten Angebots oder Empfangs der Ware durch den Käufer oder der Lieferung an das Lager des Käufers oder eine andere vom Käufer angegebene Adresse.
3.2. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht das Risiko der Ware auf den Käufer über.
3.3. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, außer bei Sendungen innerhalb der Benelux mit einem Auftragswert von €750 oder mehr; in diesem Fall trägt der Verkäufer die Standard-Transportkosten. Wenn der Käufer einen Expressversand wünscht, trägt er die zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die Ausfuhrverzollung trägt der Käufer, sofern nichts anderes zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde.
3.4. Der Lieferant ist berechtigt, die Ware in mehreren Teillieferungen zu liefern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.5. Nach Ablauf der (vereinbarten) Lieferfrist tritt automatisch eine Nachlieferfrist von 15 Arbeitstagen in Kraft, außer bei "fixen" Aufträgen.
3.6. Lagerbestellungen müssen vom Käufer stets innerhalb von 6 Monaten abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkäufer die gesamte zu liefernde Menge an den Käufer liefern, der diese zu den üblichen Konditionen annehmen und bezahlen muss.
4.1. Reklamationen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mit einer genauen Beschreibung der Beschwerde und unter der Bedingung, dass die gelieferte Ware noch im gelieferten Zustand ist, erfolgen.
4.2. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen und Verarbeitung, die im Handel üblich und/oder technisch unvermeidbar sind, können keinen Reklamationsgrund darstellen.
4.3. Der Verkäufer ist berechtigt, bis zu maximal 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern. In diesem Fall bezahlt der Käufer die gelieferte Menge.`
4.4. Bei berechtigten Reklamationen hat der Verkäufer die Wahl, die Ware gutzuschreiben oder innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der zurückgesandten Ware zu ersetzen oder zu reparieren.
5.1. Wird die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten, entfällt jeder Anspruch auf Skonto und der Käufer ist verpflichtet, einen Verzugszins von 10 % pro Jahr auf den fälligen Betrag zu zahlen.
5.2. Der säumige Käufer schuldet dem Verkäufer die durch seinen Verzug entstandenen Kosten, die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften, mindestens jedoch €25 pro Rechnung. Unabhängig von etwaigen gerichtlich angeordneten Prozesskosten, falls ein Anspruch vom Verkäufer oder einem Dritten im Auftrag des Verkäufers abgewiesen wird.
5.3. Zahlungen werden stets von der ältesten offenen Rechnung abgezogen. Ungeachtet dessen ist jedoch nur der Verkäufer berechtigt, eine erhaltene Zahlung einer (neueren) offenen Rechnung zuzuordnen.
6.1. Der Verkäufer ist berechtigt, alle Aufträge ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen und ohne gerichtliche Intervention zu stornieren oder eine Vorauszahlung für noch zu liefernde Waren zu verlangen und/oder diese Lieferungen zu verschieben, wenn:
a. er die finanziellen Risiken der jeweiligen Bestellung nicht oder nicht ausreichend durch einen Versicherer seiner Wahl abdecken kann;
b. der Verkäufer unbezahlte Forderungen hat und/oder sich die finanzielle Lage des Käufers vor der Lieferung der Bestellung verschlechtert.
6.2. Möchte der Verkäufer eine Bestellung gemäß Artikel 6.1. stornieren, so muss er dem Käufer eine 5-tägige Frist einräumen, um die Bestellung im Voraus zu bezahlen oder eine Sicherheit zu leisten.
7.1. Alle vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren, bezahlt oder unbezahlt, bleiben Eigentum des Verkäufers, bis alle Rechnungen – einschließlich der noch nicht fälligen – vollständig bezahlt sind. Solange der Verkäufer offene Rechnungen zu begleichen hat, ist er berechtigt, die Waren zurückzufordern, und der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren des Verkäufers in irgendeiner Form (einschließlich als Sicherheit) an Dritte zu übertragen oder auf Kommission an Dritte zu geben. Im Falle der Rückgabe der Waren wird der Käufer zum Tageswert der Waren gutgeschrieben.
7.2. Ein Käufer kann mit einem Dritten vereinbaren, den Kaufpreis für ihn zu zahlen und zu diesem Zweck in die Forderung des Verkäufers einzutreten. Bei Zahlung durch einen Dritten, der in die Forderung des Verkäufers eingetreten ist, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht.
7.3. Im Falle des Eintritts gemäß Artikel 7.2. wird der Verkäufer dem eingetretenen Dritten den Eigentumsvorbehalt an den Waren übertragen, für die der Dritte den Kaufpreis bezahlt hat. Ab dem Zeitpunkt des Eintritts hält der Käufer die Waren für den eingetretenen Dritten.
8.1. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich warnen, wenn Umstände höherer Gewalt eintreten, die die Lieferung der Waren verzögern oder verhindern. Höhere Gewalt umfasst neben den gesetzlich und juristisch anerkannten Ursachen alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindern.
8.2. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Verkäufers kann der Käufer keinerlei Schadenersatz geltend machen.
8.3. Im Falle höherer Gewalt sollten die Parteien Vereinbarungen zur weiteren Durchführung des Vertrags treffen.
9.1. Die Haftung des Verkäufers ist stets auf den Betrag begrenzt, der durch die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
9.2. Sollte die Haftpflichtversicherung des Verkäufers aus irgendeinem Grund keine Zahlung leisten, übersteigt die vertragliche oder außervertragliche Haftung des Verkäufers niemals den Rechnungswert der Forderungen, die der Käufer geltend macht.
10. Das niederländische Recht gilt für alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge, mit Ausschluss des Wiener
Kaufrechtsübereinkommens. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus ihren Verträgen oder daraus resultierenden weiteren
Vereinbarungen ergeben, werden am zuständigen Gericht in Eindhoven (Niederlande) beigelegt, es sei denn, zwingende Regeln zur
Gerichtszuständigkeit stehen dieser Wahl entgegen.
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